Konstrukteur am Computer

Konstruktionshinweise

Damit Ihre Datei reibungslos eingelesen und das Teil nach Ihren Vorgaben gefertigt werden kann, beachten Sie bitte folgende Konstruktionshinweise:

Allgemeine Richtlinien

  • Es darf ausschließlich die Teilekontur enthalten sein
  • Es darf nur auf einem 1 Layer gezeichnet werden
  • Die Teile müssen im Maßstab 1:1 gezeichnet sein
  • DXF: Es darf nur 1 Teil in der Datei enthalten sein
  • Löcher für Gewinde müssen im entsprechendem Kernlochdurchmesser gezeichnet sein
  • STEP-Dateien müssen einen Volumenkörper (3D) enthalten
  • Teil hat mind. 30 mm x 30 mm Abmessung und höchstens 2980 mm x 1480 mm Abmessung
  • Lochstärke in Abhängigkeit der Blechstärke 0,5 x Materialstärke
  • Nur STEP oder DXF-Datei hochladen

Für Biegeteile gängige Konstruktionsrichtlinien beachten

  • Walzrichtung
  • Mindestschenkellänge
  • Mindesthöhe Z-Biegung
  • Mindestbiegeradius
  • Mindestlochabstand zur Biegung

Folgende Elemente in CAD-Zeichnungen werden ignoriert

  • Fasen
  • Maßlinien, Punkte, Beschriftungen, Zeichnungskopf
  • Spline-Linien
  • Blöcke

Bei der Bearbeitung Ihrer Teile mit dem Laser oder der Biegemaschine kann es fertigungsbedingt zu Bearbeitungsspuren kommen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Hier einige Beispiele:

Lasergeschnittene Teile:
  • Grate
  • Spritzer
  • Anlauffarben
  • Schnittrillen an der Kontur
  • Micro-Ecken
  • Kleberückstände bei Material mit Schutzfolie
  • Oxidfreie scharfe Kante
Biege Teile:
  • Kantabdrücke

Ihr Kontakt

Das SEEGER Laser Online-Team berät Sie gerne und hilft bei technischen Fragen:

+49 (0) 7164 94 99 4 - 12
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