Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Seeger Lasertechnik GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SEEGER Lasertechnik GmbH („SEEGER“) und ihren Kunden („Kunden“). Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2

Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3

Der Kunde ist verpflichtet, offenzulegen, falls die von ihm bestellten Teile in Luftfahrzeugen verwendet werden.

1.4

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von SEEGER in Schrift- oder Textform maßgebend.

 

2. Vertragsschluss

2.1

Die Angebote von SEEGER sind freibleibend und unverbindlich.

2.2

Bestellungen bei SEEGER können erst nach Log-in, Registrierung und Bestätigung der AGB von SEEGER abgegeben werden. Standardmäßig wird der kostenpflichtige Versand von SEEGER übernommen. Der Zugang der Bestellung bei SEEGER wird unverzüglich mit einer automatischen Empfangsbestätigung gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Die automatische Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei SEEGER eingegangen ist, stellt aber keine Annahme der Bestellung dar.

2.3

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist SEEGER berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen.

2.4

Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail, Brief) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden, oder durch Zahlungsaufforderung gegenüber dem Kunden erklärt werden.

2.5

Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von SEEGER hat der Kunde die Möglichkeit, Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen zu erkennen und zu korrigieren. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.6

Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung von SEEGER aufgeführten Waren und sonstigen Leistungen.

2.7

Nach Auftragsbestätigung durch SEEGER sind vom Kunden gewünschten Änderungen und Ergänzungen des Auftrags nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien möglich.

2.8

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.9

Kündigung bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden

Ist der Kunde nicht in der Lage, seinen Pflichten gegenüber SEEGER nachzukommen, insbesondere wenn er zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde, kann SEEGER bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch fristlose Kündigung beenden. Dies gilt auch, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Die §§ 321 BGB und 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, SEEGER unverzüglich schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags aktuellen Preise von SEEGER zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2

Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als zwei Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

3.3

Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

3.4

Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

 

4. Liefer- und Versandbedingungen

4.1

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort (§ 269 Abs. 1 BGB) für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SEEGER berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2

Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von SEEGER aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist SEEGER berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet SEEGER eine pauschale Entschädigung iHv 20 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Leistungsverzögerung durch den Kunden (z.B. Annahmeverzug, Unterlassen der Mitwirkungshandlung).

4.4

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

4.5

Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

4.6

Für das Entladen des Transportfahrzeugs ist der Kunde verantwortlich. Bitte halten Sie besonders bei Stückgutlieferungen ein geeignetes Flurfördergerät bereit.

4.7

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

 

5. Höhere Gewalt

5.1

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von SEEGER aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich SEEGER das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SEEGER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die SEEGER gehörenden Waren erfolgen.

6.3

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SEEGER berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; SEEGER ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf SEEGER diese Rechte nur geltend machen, wenn SEEGER dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

7. Mängelhaftung / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

7.1

Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

7.2

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann SEEGER wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von SEEGER, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.3

Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

7.4

Der Kunde hat SEEGER die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Insbesondere hat der Kunde die beanstandete Ware innerhalb von einer Woche nach Anzeige des Mangels an SEEGER zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde SEEGER die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7.5

Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau.

7.6

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erstattet SEEGER nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann SEEGER vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.7

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

8. Haftung

8.1

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SEEGER bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2

Auf Schadensersatz haftet SEEGER – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SEEGER, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SEEGER nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit SEEGER einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn SEEGER die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8.5

Die Haftung von SEEGER ist ausgeschlossen, falls die Ware – entgegen der vom Kunden erteilten Auskunft – durch den Kunden selbst oder dessen Käufer oder sonstige Dritte in Luftfahrzeugen eingesetzt wird oder er die Ware in ein Teilprodukt verbaut, das später (als Endprodukt) in Luftfahrzeugen eingesetzt wird.

 

9. Wareneingangskontrolle

9.1

Die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 7 setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist SEEGER hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei (3) Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Werktage im Sinne von § 8 Abs. 1 sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Kunden. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von SEEGER für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

9.2

Der Kunde hat Verlust oder Beschädigung der Ware dem Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Versendung der Ausführung bestimmten Person („Transportunternehmen“) anzuzeigen. Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind dem Transportunternehmen spätestens bei Ablieferung anzuzeigen; versteckte Mängel binnen einer Woche nach Ablieferung. Die Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung hat schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) mit hinreichender Dokumentation zu erfolgen. Nimmt der Kunde die Schadensanzeige verspätet oder nicht ordnungsgemäß vor, hat er alle daraus resultierenden Schäden SEEGER zu ersetzen.

 

10. Übermittlung von Plänen, Zeichnungen und Daten durch Kunden

10.1

Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der an SEEGER übertragenen Pläne, Zeichnungen und Daten. Dies gilt auch, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht von SEEGER zu verantworten sind. Der Kunde hat für die Verwendung von aktuellen Schutzprogrammen gegen Computerviren und die Datensicherung Sorge zu tragen. SEEGER ist berechtigt, Kopien von Zeichnungen und Daten zur Beweissicherung und aus Gründen einer möglichen Mangelbeseitigung anzufertigen.

10.2

SEEGER haftet nicht für Materialverschleiß und Schäden, die aufgrund fehlerhafter Pläne, Zeichnungen oder Daten des Kunden entstanden sind. Dem Kunden stehen keine vertraglichen und gesetzlichen Rechte wegen Mängeln zu, wenn die Mängel der gelieferten Ware auf fehlerhaften Plänen, Zeichnungen oder Daten des Kunden beruhen (§ 650 S. 2 BGB).

10.3

SEEGER ist berechtigt, Änderungen an gelieferten Plänen, Zeichnungen und Daten des Kunden ohne Rücksprache mit dem Kunden selbstständig vorzunehmen, sofern dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt.

10.4

Der Kunde stellt SEEGER von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch SEEGER diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, SEEGER im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

10.5

SEEGER behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

 

11. Verjährung

11.1

Ansprüche des Kunden gegenüber SEEGER verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1

SEEGER ist berechtigt, die registrierten Nutzer über Aktualisierungen des Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten Stammdaten regelmäßig abzufragen.

12.2

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen SEEGER und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des IPR.

12.3

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bensheim. SEEGER ist jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

12.4

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis.

12.5

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

12.6

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SEEGER Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.

13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)

13.1

Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (schriftlich, per E-Mail oder Fax) SEEGER dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind. (siehe Ziffer 13.3) Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SEEGER Lasertechnik GmbH Niederlassung Göppingen, Friedhofstrasse 46, 73110 Hattenhofen, shop@gp.seeger-laser.de

13.2

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fertigung der zu produzierenden Bauteile noch nicht begonnen wurde. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir behalten uns vor, die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware oder des Nachweises der Rücksendung zu verzögern.
Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Käufer.

13.3

Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für ihre Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.